1. Gesetzliche Sachmängelhaftung
Für alle von uns gelieferten Produkte gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Sachmängelhaftung.
Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln werden durch die nachfolgend beschriebene freiwillige Herstellergarantie nicht eingeschränkt und bleiben uneingeschränkt bestehen.
2. Voraussetzungen für die bestimmungsgemäße Verwendung
Unsere Produkte sind entsprechend den jeweiligen Produktbeschreibungen, Montageanleitungen, Pflegehinweisen sowie den anerkannten Regeln der Technik zu lagern, zu verarbeiten, zu montieren und zu nutzen.
Ansprüche aus der Sachmängelhaftung oder einer freiwilligen Garantie bestehen nicht, soweit ein festgestellter Schaden oder Mangel auf eine unsachgemäße Lagerung, Montage, Verarbeitung, Nutzung, Pflege, mangelnde Wartung oder sonstige Einwirkungen außerhalb unseres Verantwortungsbereiches zurückzuführen ist.
Dies gilt insbesondere bei:
- Nichtbeachtung von Montage-, Verlege-, Pflege- oder Wartungsanleitungen,
- Verwendung ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel,
- unzureichender Entwässerung oder Staunässe, insbesondere durch dauerhaft aufliegende Fußabstreifer, Matten, Pflanzgefäße oder ähnliche Gegenstände,
- Veränderungen oder Bearbeitungen des Produktes nach der Lieferung,
- Verwendung nicht freigegebener Zubehör- oder Befestigungssysteme,
- außergewöhnlichen oder nicht bestimmungsgemäßen Belastungen.
3. Oberflächen, Farben und Dekore
Unsere Produkte werden mit hoher Sorgfalt gefertigt. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Glanzgrad, Dekorbild, Oberflächenbeschaffenheit oder Materialanmutung können produktions-, material- oder chargenbedingt auftreten.
Solche Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie technisch nachvollziehbar, branchenüblich oder für die vertragsgemäße Verwendung unerheblich sind.
Abbildungen, Muster, Fotos, digitale Darstellungen sowie Ausstellungsstücke dienen der Veranschaulichung und können aufgrund unterschiedlicher Lichtverhältnisse, Bildschirmeinstellungen, Druckverfahren oder Produktionschargen vom gelieferten Produkt abweichen.
4. Freiwillige Herstellergarantie
balkoFLOOR®
Zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmängelrechten gewähren wir bei bestimmungsgemäßer Verwendung:
- 10 Jahre Herstellergarantie auf die Tragfähigkeit der Aluminiumprofile.
- 5 Jahre Herstellergarantie auf die Beschichtung im Granit-Design.
sanFLOOR®
Für die Produktlinie sanFLOOR® gelten die gesetzlichen Sachmängelrechte.
Eine darüber hinausgehende freiwillige Herstellergarantie wird derzeit nicht gewährt.
Allgemeine Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch:
- Schäden, Verfärbungen oder Fleckenbildungen durch Weichmacher oder andere Inhaltsstoffe von Gummi-, Kunststoff- oder vergleichbaren Produkten (z. B. Fußabstreifer, Matten oder Auflagen),
- durch natürliche Einflüsse wie Laub, Blätter, Holz oder Gerbsäure,
- sowie durch metallische Ablagerungen oder Auswaschungen, beispielsweise von Kupferdachrinnen oder anderen Metallen,
- unsachgemäße Verwendung,
- fehlerhafte Montage oder Verarbeitung,
- mangelnde Pflege oder Wartung,
- höhere Gewalt,
- außergewöhnliche mechanische Belastungen,
- scharfkantige, schleifende oder stoßende Gegenstände,
- Möbel oder Gegenstände ohne geeignete Schutzgleiter,
- chemische Einwirkungen,
- ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel,
- vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen.
Normale alters- und nutzungsbedingte Veränderungen stellen keinen Garantiefall dar. Hierzu zählen insbesondere Gebrauchsspuren, Kratzer, Abrieb, Verschleißerscheinungen, Glanzgradänderungen, Verwitterung sowie geringfügige Farb- oder Strukturveränderungen.
5. Geltendmachung von Mängel- oder Garantieansprüchen
Beanstandungen sind nach Feststellung des Mangels oder Schadens unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Zur Bearbeitung benötigen wir:
- eine Kopie des Kaufbelegs oder der Rechnung,
- aussagekräftige Fotos der Beanstandung,
- Angaben zum Einbauort,
- eine Beschreibung des festgestellten Mangels.
Soweit dies für die Prüfung erforderlich ist, sind beanstandete Produkte oder Produktteile auf unsere Anforderung hin zur Begutachtung bereitzustellen oder einzusenden.
6. Leistungen im Garantiefall
Liegt ein Garantiefall vor, erfolgt die Garantieleistung nach unserer Wahl durch:
- Nachbesserung,
- Ersatzlieferung oder
- Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises.
Die freiwillige Herstellergarantie umfasst ausschließlich das betroffene Produkt.
Nicht von der Garantie umfasst sind insbesondere Aus- und Einbaukosten, Transportkosten, Nutzungsausfälle, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder sonstige Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
7. Besondere Hinweise zu Küstenregionen
balkoFLOOR® 333 wird mit einer speziellen Vorbehandlung hergestellt, die dem sogenannten Seaside-Standard gemäß den Anforderungen von Qualicoat entspricht.
Diese Vorbehandlung reduziert das Risiko von Filiformkorrosion und verbessert die Eignung für Anwendungen in küstennahen Bereichen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann Filiformkorrosion jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Für Filiformkorrosion, die nicht auf einen nachweisbaren Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist, wird keine freiwillige Garantie übernommen.
Die gesetzlichen Sachmängelrechte bleiben hiervon unberührt.