AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sandmeir Bausysteme GmbH

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Warenlieferungen und sonstige Leistungen, die zwischen der Sandmeir Bausysteme GmbH und ihren Kunden abgeschlossen werden. Bei Bestellungen über unseren Onlineshop gelten diese AGB entsprechend.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen gemäß § 13 BGB.

(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB.

(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

(5) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragspartner

Sandmeir Bausysteme GmbH

Georg-Böck-Straße 1
86641 Rain am Lech

E-Mail: info@sandmeir-bausysteme.de
Telefon: +49 9090 9669-0

Vertreten durch den Geschäftsführer Peter Sandmeir jun.

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 36896.

USt-IdNr.: DE348712425

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Die automatische Bestellbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt keine Annahme des Angebots dar.

(4) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.

(5) Vor Annahme der Bestellung behalten wir uns die Prüfung insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit, Materialverfügbarkeit, Produktionskapazität, Lieferfähigkeit, Plausibilität der Kundenangaben, Preisirrtümern und Eingabefehlern vor.

(6) Wir behalten uns vor, Bestellungen nur anzunehmen, wenn die technische Machbarkeit, Materialverfügbarkeit, Produktionskapazität sowie die Lieferbarkeit der bestellten Produkte gewährleistet sind.

(7) Sollte eine Bestellung aus technischen, produktionsbedingten oder liefertechnischen Gründen nicht ausführbar sein, informieren wir den Kunden unverzüglich.

§ 4 Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes

(1) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Der Vertragstext wird von uns gespeichert.

(3) Die Bestelldaten sowie diese AGB können vom Kunden vor Abschluss der Bestellung gespeichert oder ausgedruckt werden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Gegenüber Verbrauchern enthalten die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(3) Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

(4) Es gelten die im Checkout angezeigten Zahlungsarten.

(5) Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

(6) Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(7) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Produktion bzw. Lieferung grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

§ 6 Lieferung

(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb Deutschlands und nach Österreich.

(2) Lieferfristen ergeben sich aus den jeweiligen Produktseiten sowie den Versandinformationen.

(3) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

(4) Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Rohstoffengpässe, Energieengpässe, Transportstörungen sowie sonstige unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern Lieferfristen angemessen.

(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(6) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Einzelheiten sowie gegebenenfalls nach Eingang vereinbarter Vorauszahlungen.

§ 7 Speditionslieferungen und Langgut

(1) Speditionslieferungen erfolgen grundsätzlich frei Bordsteinkante.

(2) Bei Bauteilen mit Überlängen oder besonderen Transportanforderungen kann die Anlieferung mittels Seitenlader oder Spezialtransport erfolgen.

(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

  • die Lieferadresse mit dem eingesetzten Fahrzeug erreichbar ist,
  • ausreichend Platz für die Anlieferung vorhanden ist,
  • die Entladung gewährleistet ist,
  • erforderliche Hilfsmittel vorhanden sind,
  • ausreichend Personal zur Verfügung steht.

(4) Entstehen aufgrund fehlender Erreichbarkeit, fehlender Entlademöglichkeiten, fehlerhafter Adressangaben oder vergeblicher Anlieferungsversuche zusätzliche Kosten, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Technische Ausführung und Produktbeschaffenheit

(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden Aluminiumprofile in der Legierung EN AW-6060 T66 gemäß EN 573-3 und EN 755-2 geliefert.

(2) Es gelten die technischen Lieferbedingungen nach EN 12020-1 sowie die Toleranzen nach EN 12020-2.

(3) Die Produkte können mit Pulverbeschichtungen, Beschichtungen, Lackierungen, Digitaldrucken, UV-Drucken, Dekoren, Holzoptiken, Steinoptiken, Betonoptiken oder sonstigen Oberflächenveredelungen versehen sein.

(4) Diese Oberflächen dienen überwiegend optischen Zwecken.

(5) Die Ausführung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Herstellung geltenden Qualitätsstandards der Sandmeir Bausysteme GmbH.

(6) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Oberflächenveredelung nicht nach bestimmten Farb-, Dekor- oder Beschichtungsnormen.

(7) Die Beurteilung von Oberflächen erfolgt grundsätzlich bei diffusem Tageslicht und aus üblichem Betrachtungsabstand.

(8) Unter Streiflicht, punktueller Beleuchtung oder aus ungewöhnlich geringer Entfernung erkennbare und für die gewöhnliche Verwendung unerhebliche Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar.

(9) Technische Änderungen, Konstruktionsänderungen, produktionsbedingte Anpassungen sowie Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die vertragsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigen.

§ 9 Farb-, Struktur- und Chargenabweichungen

(1) Produktions-, material- und chargenbedingte Unterschiede können insbesondere bei Pulverbeschichtungen, Beschichtungen, Lackierungen, Digitaldrucken, UV-Drucken sowie sonstigen Oberflächenveredelungen auftreten.

(2) Geringfügige und für die gewöhnliche Verwendung unerhebliche Farb-, Struktur-, Glanzgrad-, Druckbild- oder Oberflächenabweichungen stellen keinen Sachmangel dar.

(3) Dies gilt insbesondere für:

  • Pulverbeschichtungen
  • Lackierungen
  • Beschichtungen
  • UV-Drucke
  • Digitaldrucke
  • Holzoptiken
  • Steinoptiken
  • Betonoptiken
  • Dekoroberflächen
  • sonstige Oberflächenveredelungen

(4) Nachbestellungen, Nachlieferungen oder Ergänzungslieferungen können aufgrund unterschiedlicher Produktions- oder Materialchargen von früheren Lieferungen abweichen.

(5) Solche unvermeidbaren chargenbedingten Unterschiede begründen keinen Sachmangel, sofern die vereinbarte Beschaffenheit, Optik und Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

(6) Druckbilder und Dekore können produktionsbedingt geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Helligkeit, Kontrast, Struktur, Positionierung oder Glanzgrad aufweisen.

(7) Geringfügige Abweichungen zwischen Produktabbildungen, Visualisierungen, Mustern und Serienprodukten stellen keinen Sachmangel dar, soweit die vertragsgemäße Verwendung und die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt werden.

§ 10 Muster

(1) Musterstücke dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung hinsichtlich Material, Farbe, Oberfläche, Struktur und Haptik.

(2) Muster können produktions- und chargenbedingt von später gelieferten Serienprodukten abweichen.

(3) Geringfügige Abweichungen zwischen Muster und Serienprodukt stellen keinen Mangel dar.

(4) Für Musterstücke können gesonderte Preise erhoben werden.

(5) Soweit im Rahmen einer Musteraktion Gutscheine ausgegeben werden, gelten die jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen.

§ 11 Maßanfertigungen und Zuschnitte

(1) Produkte, die nach Kundenspezifikation gefertigt, zugeschnitten, bedruckt oder individuell angepasst werden, gelten als Maßanfertigungen.

(2) Maßgeblich sind die vom Kunden im Bestellprozess angegebenen Maße, Konfigurationen, Druckdaten und sonstigen Spezifikationen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben vor Abschluss der Bestellung sorgfältig zu prüfen.

(4) Für Maßanfertigungen gilt der gesetzliche Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

(5) Produktionsbedingte Toleranzen innerhalb der vereinbarten technischen Normen stellen keinen Mangel dar.

§ 12 Montage-, Pflege- und Wartungshinweise

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die dem Produkt beigefügten oder auf unserer Website bereitgestellten Montage-, Pflege-, Wartungs-, Reinigungs- und Verarbeitungshinweise zu beachten.

(2) Die jeweils aktuelle Fassung der Hinweise kann über den Downloadbereich oder die jeweiligen Produktseiten abgerufen werden.

(3) Schäden, Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf unsachgemäße Montage, Verarbeitung, Nutzung, Reinigung, Pflege, Wartung oder Lagerung zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar.

(4) Die Prüfung der Eignung eines Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck obliegt grundsätzlich dem Kunden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Beratung oder Freigabe durch uns erfolgt.

(5) Der Kunde hat die einschlägigen technischen, statischen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Einsatzortes eigenverantwortlich zu prüfen.

(6) Nachträgliche An- oder Aufbauten am gelieferten Produkt, insbesondere Geländer, Absturzsicherungen, Überdachungen, Sichtschutzelemente, Trennwände, Unterkonstruktionen oder sonstige Bauteile, dürfen nur entsprechend den von uns freigegebenen technischen Vorgaben erfolgen.

(7) Werden An- oder Aufbauten entgegen unseren Montagevorgaben oder ohne statisch geeignete Befestigung am Produkt vorgenommen, bestehen keine Ansprüche wegen hierdurch verursachter Schäden oder Mehraufwendungen.

§ 13 Druckdaten, Kundenmotive und Schutzrechte

(1) Soweit der Kunde Druckdaten, Logos, Bilder, Grafiken, Texte oder sonstige Gestaltungsvorgaben zur Verfügung stellt, versichert er, über sämtliche hierfür erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verfügen.

(2) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen.

(3) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Daten auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen.

(5) Wir behalten uns vor, Aufträge mit offensichtlich rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden oder sonst unzulässigen Inhalten abzulehnen.

§ 14 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche von uns erstellten Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen, Visualisierungen, Entwürfe, Druckdateien, Muster, Produktentwicklungen, technischen Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben unser geistiges Eigentum.

(2) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch für eigene oder fremde Zwecke verwendet werden.

(3) Sämtliche Urheber-, Marken-, Design- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei uns, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 15 Gutscheine und Rabattaktionen

(1) Gutscheine können nur im Rahmen der jeweils veröffentlichten Bedingungen eingelöst werden.

(2) Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

(3) Gutscheine sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabatt- oder Sonderaktionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

(4) Gutscheine sind nur einmal einlösbar.

(5) Wir behalten uns vor, Gutscheine bei missbräuchlicher Verwendung oder technischen Fehlern zu stornieren.

(6) Rabattaktionen können zeitlich, mengenmäßig oder produktbezogen beschränkt werden.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.

(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

(3) Unternehmer sind verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

(5) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.

§ 17 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Bestellprozesses ist.

(3) Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

§ 18 Transportschäden

(1) Offensichtliche Transportschäden sollten unmittelbar beim Zusteller reklamiert werden.

(2) Bei Speditionslieferungen sollten erkennbare Schäden auf dem Lieferschein vermerkt und möglichst fotografisch dokumentiert werden.

(3) Der Kunde wird gebeten, uns festgestellte Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.

(4) Die Versäumung einer Reklamation oder Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.

§ 19 Gewährleistung

Verbraucher (B2C)

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

Unternehmer (B2B)

(1) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Mängel und Beschaffenheit zu prüfen.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(4) Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(6) Vor Durchführung von Nachbesserungs-, Demontage- oder sonstigen Mangelbeseitigungsmaßnahmen ist uns Gelegenheit zur Prüfung des Mangels und zur Nacherfüllung einzuräumen.

(7) Eigenmächtig durchgeführte Maßnahmen ohne unsere vorherige Zustimmung begründen keinen Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten, soweit wir nicht zuvor mit der Durchführung in Verzug waren oder die Maßnahme ausnahmsweise zur Schadensminderung erforderlich war.

(8) Schäden, Mängel oder Folgekosten, die darauf beruhen, dass nachträglich An-, Auf- oder Umbauten am gelieferten Produkt vorgenommen wurden, welche nicht unseren Montage- und Verarbeitungsvorgaben entsprechen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.

§ 20 Haftung

Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Wir haften unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Ergänzende Haftungsregelungen gegenüber Unternehmern

(6) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

§ 21 Gerichtsstand für Unternehmer

(1) Erfüllungsort ist Rain am Lech.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung vereinbart.

(3) Wir sind darüber hinaus berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu verklagen.

§ 22 Streitbeilegung

(1) Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 23 Anwendbares Recht

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 24 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB, bleiben unberührt.